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Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht für Arbeitgeber und -nehmer

Häufig sprechen Unternehmen keine Kündigung aus, sondern bieten zunächst einen Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses an – für beide Seiten ein zweischneidiges Schwert, wenn das Verhandlungsergebnis nicht eindeutig niedergelegt wird.

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