Die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe ist Verhandlungssache – diese
Aufgabe übernehmen wir für Sie. Erfahrungsgemäß verschenken die meisten
Arbeitnehmer in eigener Sache bei Aufhebungsverträgen bzw. Kündigungen viel
Geld, da sie die rechtlichen Hintergründe und taktischen Spielregeln nicht
kennen.
Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei der
Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Dennoch kann man durch taktische
Verhandlungsführung und richtiges Ausspielen der eigenen Karten im
"Abfindungspoker" nahezu immer eine optimale Abfindung aushandeln. Selbst wenn
der Arbeitgeber bereits eine Abfindung angeboten hat, ist in den meisten Fällen
noch mehr herauszuholen.
Wir bestimmen mit Ihnen Ihre Verhandlungsposition sowohl in rechtlicher als
auch in tatsächlicher Hinsicht und analysieren die Schwächen und Risiken der
Gegenseite. Gemeinsam erarbeiten wir eine auf Ihre persönliche Situation
passende Strategie, um Ihre Vorstellungen zu erreichen.