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Häufig sprechen Unternehmen keine Kündigung aus, sondern bieten zunächst einen Aufhebungsvertrag
als einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses an – für beide Seiten ein
zweischneidiges Schwert, wenn das Verhandlungsergebnis nicht eindeutig niedergelegt wird.
Arbeitnehmer können durch geschickte Verhandlungslösungen finanzielle Vorteile erlangen. Auch
Arbeitgebern bietet ein richtig verhandelter Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, frühzeitig
Planungssicherheit zu schaffen und langwierige Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden.
Wir beraten bereits im Vorfeld einer Trennungssituation. Gemeinsam
entwickeln wir Lösungen, die Ihre Interessen bestmöglich sichern. Wir verhandeln, entwerfen und überprüfen
für Sie Aufhebungsverträge und beraten sie dabei über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir verfolgen den ganzheitlichen Beratungsansatz und betrachten daher die rechtlichen,
wirtschaftlichen und strategischen Aspekte gleichermaßen. Im Rahmen Ihrer Vertretung
gilt für uns der Grundsatz: Sie stehen als Mensch im Vordergrund.
Zusammen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen und schaffen Regelungen zu wichtigen
Themenkomplexen wie Bonusansprüchen, Wettbewerbsverboten, Zeugnisformulierungen,
Aktienoptionsprogrammen, Dienstwagennutzung, Outplacement-Beratung und dem Schicksal der
betrieblichen Altersversorgung.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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