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Die Elternzeit dauert maximal 3 Jahre, wobei sowohl Mütter wie Väter
anspruchsberechtigt sind. Sie können die Elternzeit gleichzeitig oder
nacheinander nehmen. Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags gegenüber dem
Arbeitgeber, wobei verschiedene Fristen unbedingt einzuhalten sind.
Es gibt jedoch viele weitere Aspekte, die bei der Beantragung und der
Durchführung der Elternzeit beachtet werden müssen, sei es z.B. der Wunsch nach
Teilzeitarbeit während der Elternzeit oder die grundsätzliche Teilzeitarbeit
nach Vollendung der Elternzeit. Denn in der Realität ist das Interesse des
Arbeitgebers leider nicht mit dem Wunsch der Bundesregierung vereinbar, Mütter
oder Väter nach der Geburt des Kindes zu unterstützen und sie nach Ablauf der
Elternzeit wieder erfolgreich in ihren alten Beruf einzugliedern. Aus der
Beratungspraxis wissen wir, dass die berufliche Karriere leider viel zu oft zu
Ende ist.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer/innen bei der Beantragung und
Durchführung der Elternzeit. Vertrauen Sie dabei auf unserer langjährigen
Erfahrung.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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