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Sie sind als Geschäftsführer kein Arbeitnehmer. Deshalb gelten für Sie vielfältige Besonderheiten
sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht.
Wir beraten Sie bereits bei Abschluss Ihres Dienstvertrages. Insbesondere bei dessen Gestaltung
prüfen und entwickeln wir mit Ihnen Möglichkeiten, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken und
Gestaltungsspielräume zur Nutzung Ihrer individuellen Interessen zu schaffen.
Bei der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses verhandeln wir für Sie über die
Beendigungsmodalitäten. Zusammen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung und schaffen
Regelungen zu wichtigen Themenkomplexen wie Bonusansprüchen, Wettbewerbsverboten,
Zeugnisformulierungen, Aktienoptionsprogrammen, Dienstwagennutzung, Outplacement-Beratung und dem
Schicksal Ihrer betrieblichen Altersversorgung.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein im Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer zum
GmbH-Geschäftsführer aufsteigt. Diesen Schritt auf der Karriereleiter gilt es in Ihrem Interesse
insbesondere im Hinblick auf die Fortgeltung des alten Arbeitsverhältnisses genau zu regeln und zu
planen. Wir beraten Sie umfassend sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher als auch strategischer
Hinsicht.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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