

|


 |
 |



Im Fall der Beendigung eines Arbeits- oder Dienstvertrages durch eine Kündigung gibt es eine
Vielzahl von Fehlerquellen für Unternehmen, die Arbeitnehmer nutzen können. Hier gilt der
Grundsatz, dass es im Arbeitsrecht keinen aussichtslosen Fall gibt. Es kann kostspielige Folgen
für Arbeitgeber haben, wenn die zahlreichen rechtlichen Hürden beim Ausspruch einer Kündigung nicht
erkannt und genommen werden.
Insbesondere die Bedeutung einer Abmahnung als Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung
wird hier oft verkannt. Steht keine Kündigung im Raum, sondern nur eine Abmahnung, bedarf es
weiterer taktischer Überlegungen, ob gegen diese isoliert vorgegangen wird.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer bei der Abwehr jedweder Kündigung und führen
Kündigungsschutzprozesse vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Dies betrachten wir als unsere Kernkompetenz. Hier werden Sie von unserer langjährigen Erfahrung
profitieren. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Beratung und Prozessvertretung im Bezug auf die
Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.
|
|
 |

 |
Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
|
 Copyright © 2005 Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner |
|