Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich beilegen, hilft nur noch der Gang zum
Arbeitsgericht. Hier zeigt die Erfahrung: Gerade im Arbeitsrecht gibt es keinen aussichtslosen
Fall. Die Fülle an Rechtsprechung und Gesetzen ermöglicht es dem Spezialisten auch Situationen zu
meistern, die auf den ersten Blick chancenlos scheinen.
Deshalb ist die Vertretung durch Experten vor den Arbeitsgerichten unabdingbar. Eine Vielzahl
prozessualer Besonderheiten und Fristen sorgt gerade im Arbeitsrecht für eine Unmenge von
Stolperfallen. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bundesweit vor allen Arbeits- und
Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
In besonderen Konstellationen wie der Kündigung Schwerbehinderter oder in der Elternzeit nehmen wir
Ihre Interessen auch vor den Verwaltungsgerichten wahr. Bei Dienstvertragsstreitigkeiten von
Organvertretern treten wir vor den Zivilgerichten bis hin zum Oberlandesgericht auf.
Hier kommen uns unsere langjährige Erfahrung, unser bedingungsloser Einsatz und unsere
nachgewiesene arbeitsrechtliche Expertise zu Gute. Zusammen mit unseren Mandanten erzielen wir
optimale Ergebnisse.