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Bei Umstrukturierungen und Personalabbau gilt: In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig
wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen nicht nur
informiert, es müssen auch ein Interessenausgleich und ein Sozialplan versucht werden. Teilweise
kann der Sozialplan auch erzwungen werden.
Wir überprüfen Sozialpläne und beraten Sie dabei über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und
Ansprüche, die sich für den einzelnen Arbeitnehmer ergeben. Auch im Rahmen eines betriebsbedingten
Kündigungsschutzprozesses spielen Sozialpläne eine große Rolle. Oft lohnt es sich, trotz eines
Sozialplans mit Abfindungsanspruch gegen eine solche Kündigung vorzugehen. Wir beraten und
vertreten Arbeitnehmer in solchen Konstellationen.
Ferner führen wir Sozialplanverhandlungen und übernehmen die Vertretung in
Einigungsstellenverfahren. Hier entwickeln wir gemeinsam mit den Betriebspartnern Lösungen, die
die Interessen bestmöglich sichern und betrachten dabei die rechtlichen, wirtschaftlichen und
strategischen Aspekte gleichermaßen.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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