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Das deutsche Arbeitsrecht räumt den Tarifvertragsparteien weit reichende Befugnisse ein. Zahlreiche
Arbeitsverhältnisse werden immer noch von der Geltung entsprechender Tarifverträge beeinflusst. Die
Überprüfung von Haus- und Flächentarifverträgen bedarf daher einer besonderen Sorgfalt, um die sich
ergebenden Vorteile für den einzelnen Arbeitnehmer zu nutzen.
Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen spielen die tarifvertraglichen Regelungen für den
einzelnen Arbeitnehmer eine große Rolle, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Ansprüche und die
oft übersehenen Verfallklauseln. In der Beratung von Arbeitnehmern überprüfen wir Rechte aus den
geltenden Tarifverträgen und setzen diese gerichtlich vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin
zum Bundesarbeitsgericht durch.
Ferner beraten wir bei der Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen, unser
Augenmerk gilt hier vor allem der wirtschaftlichen Tragweite der getroffenen Regelungen.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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