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Der Arbeitgeber ist nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen des Arbeitnehmers
verpflichtet, diesem ein wohlwollendes Zeugnis zu erteilen. Häufig wird dabei versucht, negative
Beurteilungen durch mehr oder weniger gelungene Formulierungen zu verschlüsseln.
Derartige Fehler in Ihrem Zeugnis wiegen schwer. Arbeitszeugnisse sind einer der Schlüssel zu Ihrer
erfolgreichen Karriere. Bei jeder Bewerbung müssen makellose Referenzen vorgelegt werden. Deshalb
stellt ein gut und rechtssicher formuliertes Zeugnis einen bedeutenden Wert und Vorteil für
Ihren weiteren Berufsweg dar.
Wir beraten Sie in allen Fragen die mit einem Arbeitzeugnis zusammenhängen. Wir überprüfen für Sie
ihr Zeugnis und decken die Fallstricke auf, die sich aus der verklausulierten Zeugnissprache
ergeben können. Auch wenn Ihr Zeugnis vordergründig positiv ist, so enthält es doch oft
verschlüsselte Botschaften, die wir für Sie übersetzen und vermeiden.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die außergerichtliche Aushandlung eines
Arbeitszeugnisses und natürlich - sollte es erforderlich werden - die Prozessvertretung im Bezug
auf deren Erteilung oder Berichtigung.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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