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Wir helfen Ihnen. Ein erstes Telefonat oder ein Besprechungstermin bis 30
Minuten sind grundsätzlich kostenfrei. Einen weiteren Eindruck über die Höhe der
entstehenden Kosten erhalten Sie hier:
Wie alle Rechtsanwälte rechnen auch wir grundsätzlich unsere Vergütung nach dem
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Das bedeutet für Sie bestmögliche
Beratung und Vertretung zu herkömmlichen Konditionen. Haben Sie eine
Rechtsschutzversicherung, so besteht die Möglichkeit, dass diese Kosten
übernimmt.
Bei der Vertretung von Fach- und Führungskräften, Geschäftsführern und
Vorständen in Trennungssituationen besteht die Möglichkeit der Vereinbarung
eines besonderen Vergütungsmodells, welches sich aus einem fixen Grundbetrag und
einer erfolgsabhängigen Komponente zusammensetzt. Auch in diesem Bereich bieten
wir in einem ersten kostenlosen Gespräch die Möglichkeit zum gegenseitigen
Kennenlernen und zum Austausch erster Informationen.
Weitere Einzelheiten zum Thema "Kosten, Gebühren und Vergütung" erläutern wir
Ihnen gerne persönlich. Sprechen Sie uns an.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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