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Arbeitsrecht Sozialplan

Bei Umstrukturierungen und Personalabbau gilt: In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen nicht nur informiert, es müssen auch ein Interessenausgleich und ein Sozialplan versucht werden. Teilweise kann der Sozialplan auch erzwungen werden.

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